DRK Fahrdienst HannoverFoto: Daniel Möller / DRK e.V.

Krankentransport - Sicher und zuverlässig mit dem DRK

Anspruch auf Krankentransport – Wer übernimmt die Kosten?

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben gemäß § 60 SGB V Anspruch auf die Übernahme von Fahrkosten, wenn ein medizinisch notwendiger Krankentransport im Zusammenhang mit einer Kassenleistung erforderlich ist. Die Fahrt muss vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die Wahl des Transportmittels (z. B. Krankentransportwagen) richtet sich nach dem medizinischen Bedarf im Einzelfall.

Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Krankentransport zur ambulanten Behandlung wird – außer in bestimmten Ausnahmefällen – nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet. Zu diesen Ausnahmen zählen etwa Fahrten zu:

  • onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie
  • ambulanten Dialysebehandlungen
  • anderen hochfrequenten ambulanten Behandlungen

Auch Schwerbehinderte und Pflegebedürftige können eine Kostenübernahme erhalten, wenn sie:

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ besitzen
  • oder einen Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können (bei Pflegegrad 3 zusätzlich mit ärztlicher Bestätigung eingeschränkter Mobilität)

Zuzahlungen für Fahrkosten

Für jeden Krankentransport müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt leisten – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

DRK-Krankentransport bestellen – So geht’s

Sie benötigen einen Krankentransport in Freiburg oder Umgebung? Rufen Sie uns an: 0761 19222

Die Rufnummer für den DRK-Krankentransport in Freiburg lautet 0761 19222 – rund um die Uhr erreichbar!

Krankentransport vom Deutschen Roten Kreuz (DRK)

Ein Krankentransport ist im Gegensatz zur Notfallrettung in der Regel nicht dringlich, sondern dient der sicheren und professionellen Beförderung von Patientinnen und Patienten, die keine akute medizinische Notlage haben. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Fahrten zur ambulanten Behandlung
  • Entlassungstransporte aus dem Krankenhaus
  • Verlegungsfahrten zwischen Kliniken
  • Transporte zu Dialyse-, Strahlen- oder Chemotherapie

Zusatzleistung: AED für den Notfall

Obwohl ein KTW primär für den Transport gedacht ist, kann er bei größeren Schadenslagen zur Erstversorgung von Patienten eingesetzt werden. Unsere KTW des DRK Rettungsdienst Freiburg sind mit AED-Geräten ausgestattet – eine freiwillige Zusatzleistung, die nicht von den Kostenträgern übernommen wird. Sie ermöglicht es unserem geschulten Personal, im Ernstfall schnell und lebensrettend einzugreifen.

First Responder im Einsatz

Wenn sich ein KTW in der Nähe eines Notfalls befindet, kann die Rettungsleitstelle diesen als First Responder alarmieren. So überbrücken wir die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes – eine Maßnahme, die nachweislich Leben retten kann.

Kompetentes und erfahrenes Personal

Alle Mitarbeitenden im Krankentransport werden regelmäßig geschult und fortgebildet, um medizinisch und menschlich auf dem neuesten Stand zu sein. Ob planbarer Transport oder First-Responder-Einsatz: Ihre Sicherheit und Ihr Wohl stehen bei uns an erster Stelle.

Spenden für das DRK

Das Rote Kreuz hilft Menschen in Not - in der Region und in aller Welt. Hierfür sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.

DRK-Spendenkonto

Deutsches Rotes Kreuz -
Kreisverband Freiburg e.V

IBAN: DE 17 680 501 01 000 203 1307
Sparkasse Freiburg (BIC: FRSPDE66)

Der DRK-Kreisverband Freiburg e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer 06469 / 46667

 

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