stg_SPFH.jpg Foto: Steffen Freiling / DRK

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Erziehungsbeistandschaften (EB)

Ansprechpartnerinnen

Theresa Klein
SPFH Hochschwarzwald

Tel: 0 76 51 / 8 07 98-62
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Scheuerlenstraße 27
79822 Titisee-Neustadt

Elke Trenkle
SPFH Dreisamtal

Tel: 0175 704 1465
Eine Email schreiben
Scheuerlenstraße 27
79822 Titisee-Neustadt

Maike Bühler
SPFH Freiburg

Tel: 0761-21417693
Eine Email schreiben
Rimsinger Weg 15
79111 Freiburg

Die Stärkung und der Schutz von Familien, Jugendlichen und Kindern sind in der SPFH und EB vorrangige Aufgaben. Wir fördern die Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Familienmitglieder die wir begleiten. Unsere Arbeit ist geprägt vom Bestreben, die Familie mit der Gesamtheit ihrer Beziehungen zu fördern, die Fähigkeiten und Ressourcen der Familienmitglieder zu stärken und zu entwickeln und mit ihnen zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten.

Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Unsere Mitarbeitenden geben Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten und Krisen, unterstützen den Kontakt mit Ämtern, Behörden, Schulen und Tageseinrichtungen und leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Erziehungsbeistandschaften unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes und fördern ihre Verselbständigung unter Erhaltung ihres Lebensbezuges zur Familie.

 

  • Was kann Sozialpädagogische Familienhilfe bewirken?
    • Die Familien erlangen die Fähigkeit, ihre Herausforderungen und den Alltagsstress eigenständig zu bewältigen.
    • Die Familien mobilisieren die Ressourcen ihres Familiensystems und seiner Mitglieder.
    • Das familiale System wird nachhaltig gestärkt.
    • Die Familien bauen eigene Netzwerke auf und integrieren sich in das soziale Umfeld.
    • Die Familien entwickeln Lebens-und Zukunftsperspektiven.
    • Die gemeinsame Arbeit stärkt die Persönlichkeiten von Erziehenden, Kindern und Jugendlichen.
  • Welche Familien kann die SPFH unterstützen?

    Wir sind für Familien da, die sich bei

    • der Gestaltung und Ausübung der Erziehung
    • der Bewältigung von Alltagsproblemen
    • bei der Integration in ihr Lebensumfeld
    • der Lösung von Konflikten und Krisen
    • der Bewältigung von spezifischen Belastungen
    • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen

      Unterstützung wünschen.
  • SPFH für Familien mit Migrationshintergrund

    In der Stadt Freiburg betreuen wir insbesondere Familien mit Migrationshintergrund, die akute und längerfristige Krisen bewältigen müssen, die Probleme mit der Integration in ihr soziales Umfeld haben und/oder deren Hilfebedarf vertiefend abgeklärt werden muss.
    Um ein Gelingen der Hilfe auch bei Sprachbarrieren zu ermöglichen, arbeiten wir eng mit Sprach- und Kulturmittlerinnen zusammen.

  • Was können Erziehungsbeistandschaften bewirken?
    • Klärung der Lebenssituation und der Perspektiven der jungen Menschen
    • Bewältigung von Entwicklungsproblemen
    • Stabilisierung von Sozial- und Leistungsverhalten
    • Gestaltung und Erhaltung von familiären und außerfamiliären Lebensbezügen und Beziehungen
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Verantwortlicher Umgang mit Medien und Suchtmitteln
    • Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen
    • Dem Alter der Kinder/Jugendlichen entsprechende Verselbständigung
  • Für welche Jugendlichen ist eine Erziehungsbeistandschaft unterstützend?

    Die EB richtet sich an Jugendliche, die

    • im Bereich des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens
    • in ihrer persönlichen Entwicklung
    • in der Gestaltung von sozialen Beziehungen
    • bei der Perspektivenentwicklung und Lebensgestaltung

      Unterstützungsbedarf  haben.
  • Wo beantragen Sie die Leistungen der SPFH und EB?

    Alle Eltern haben das Recht, eine „Hilfe zur Erziehung“ in Anspruch zu nehmen. Die Hilfe ist freiwillig und kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie wird im Bedarfsfall vom Jugendamt bewilligt. Der Familie entstehen in der Regel keine Kosten.

  • Konzeption und Leistungsbeschreibung