Welche Familien kann die SPFH unterstützen?
Wir sind für Familien da, die sich bei
- der Gestaltung und Ausübung der Erziehung
- der Bewältigung von Alltagsproblemen
- bei der Integration in ihr Lebensumfeld
- der Lösung von Konflikten und Krisen
- der Bewältigung von spezifischen Belastungen
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
Unterstützung wünschen.
SPFH für Familien mit Migrationshintergrund
In der Stadt Freiburg betreuen wir insbesondere Familien mit Migrationshintergrund, die akute und längerfristige Krisen bewältigen müssen, die Probleme mit der Integration in ihr soziales Umfeld haben und/oder deren Hilfebedarf vertiefend abgeklärt werden muss.
Um ein Gelingen der Hilfe auch bei Sprachbarrieren zu ermöglichen, arbeiten wir eng mit Sprach- und Kulturmittlerinnen zusammen.
Was können Erziehungsbeistandschaften bewirken?
- Klärung der Lebenssituation und der Perspektiven der jungen Menschen
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- Stabilisierung von Sozial- und Leistungsverhalten
- Gestaltung und Erhaltung von familiären und außerfamiliären Lebensbezügen und Beziehungen
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Verantwortlicher Umgang mit Medien und Suchtmitteln
- Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen
- Dem Alter der Kinder/Jugendlichen entsprechende Verselbständigung
Für welche Jugendlichen ist eine Erziehungsbeistandschaft unterstützend?
Die EB richtet sich an Jugendliche, die
- im Bereich des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens
- in ihrer persönlichen Entwicklung
- in der Gestaltung von sozialen Beziehungen
- bei der Perspektivenentwicklung und Lebensgestaltung
Unterstützungsbedarf haben.
Wo beantragen Sie die Leistungen der SPFH und EB?
Alle Eltern haben das Recht, eine „Hilfe zur Erziehung“ in Anspruch zu nehmen. Die Hilfe ist freiwillig und kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie wird im Bedarfsfall vom Jugendamt bewilligt. Der Familie entstehen in der Regel keine Kosten.