Wer kann in der MBE beraten werden?
- Erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre
- Asylberechtigte, Flüchtlinge mit Aufenthalt nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder mit subsidiärem Schutz
- Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder arbeitsmarktnahe Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind.
- Spätaussiedler/innen
- EU-Bürger/innen
Auch Personen unter 27 Jahre können die MBE in Anspruch nehmen, wenn ihre Lebenssituation typische Probleme erwachsener Zugewanderter aufweist. Hierzu gehört beispielsweise die Suche nach Kinderbetreuung und Fragenstellungen zu Ehe und Erziehung.
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte in Bad Krozingen
Der DRK-Kreisverband Kreisverband Freiburg e.V. bietet Beratung für erwachsene Migranten/innen in Bad Krozingen an.
Diese Beratungsstelle ist zuständig für die Gemeinden: Schallstadt, Ebringen, Pfaffenweiler, Bollschweil, Ehrenkirchen, Bad Krozingen, Staufen, Münstertal, Sulzburg, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Heitersheim, Eschbach, Hartheim
Anschrift:
DRK-Kreisverband Freiburg e.V.
Migrationsberatung
Thürachstraße 34
79189 Bad Krozingen
Welche Themen werden in der Beratung behandelt?
Die Beratungs- und Gesprächsangebote sind vertraulich und kostenlos. Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Durch gemeinsame Planung setzen wir Ziele in folgenden Bereichen um:
- Spracherwerb und Integrationskurse
- Kindergarten / Schule
- Anerkennung von Abschlüssen
- Arbeitsuche und Berufsausbildung
- Familienzusammenführung
- Gesundheitliche Fragen
- Existenzsicherung, soziale Fragen
- Familie und Erziehung
- Hilfe in Krisensituationen
- Alltagsorientierung bzw. Freizeitgestaltung
- Beratung zur Fragen der Einbürgerung
- Mediation-Konfliktlösung
Gefördert durch Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (aufgrund eines Beschlusses durch den Bundestag ). Es besteht eine örtliche und inhaltliche Kooperation mit dem Caritasverband, dem Diakonischen Werk und dem Verein Südwind innerhalb der Stadt Freiburg.
Integrationskurse / Sprachkurse
Integrationssprachkurs
Es hängt unter anderem von Ihrem Herkunftsland, Ihren Deutschkenntnissen und der Art Ihres Aufenthaltstitels ab, ob Sie berechtigt oder verpflichtet sind, einen Integrationskurs zu besuchen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE), je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 UE betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 UE absolvieren.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG)
Um einen solchen Kurs besuchen zu können, müssen Sie arbeitsuchend gemeldet sein und/oder nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen. Es ist ebenfalls möglich, wenn Sie eine Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder Sie gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen.
BAMF
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html
Sprachkurssuche
http://webgis.bamf.de/BAMF/control?stepId=1181837067197
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (siehe § 10 StAG):
- rechtmäßiger Aufenthalt seit acht Jahren – bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs sieben Jahre - und Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts;
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung;
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII;
- ausreichender Wohnraum;
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung;
- keine Verurteilungen wegen schwererer Straftaten, keine laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, keine Ausweisungsgründe;
- Aufgabe oder Verlust der früheren Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
Von den Voraussetzungen des Spracherwerbs, der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung oder der Sicherung des Lebensunterhalts gibt es Ausnahmen, wenn der Einbürgerungsbewerber sie aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen kann, z.B. wegen einer Krankheit oder Behinderung. Sind einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt – dies betrifft in der Regel die geforderte Aufenthaltsdauer und das unbefristete Aufenthaltsrecht – so liegt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag im Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde (siehe § 8 StAG). Die Migrationsberatung berät sie zu den Voraussetzungen und begleitet sie bei der Antragstellung.
Einbürgerung - Fragen und Antworten:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung
Einbürgerung Stadt Freiburg:
https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid258
»MBE online - mbeon«
Die MBE wird ergänzt durch das Projekt „MBE online - mbeon“.
mbeon ist ein digitales Beratungsangebot für erwachsene Zugewanderte, die Fragen zum Leben in Deutschland haben. Es ergänzt die klassische Migrationsberatung um eine wohnortunabhängige und niedrigschwellige Online-Beratung. Die kostenlose App bietet eine datensichere und anonyme Beratung durch erfahrene Beraterinnen und Berater
Wie funktioniert die Online-Beratung?
Einfach App herunterladen und Kontakt zu den Beraterinnen und Beratern der Migrationsberatung MBE aufnehmen – von unterwegs, schnell und einfach. Die Beratenden sind montags bis freitags erreichbar und antworten garantiert innerhalb von 48 Stunden!
Mbeon Migrationsberatung
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