Foto: Valentin Disch

Ambulante Pflege vor Ort – Persönlich, zuverlässig und professionell

Unsere mobilen Pflegedienste unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen in St. Peter, Glottertal, Heuweiler und St. Märgen – individuell und wohnortnah. Ob bei Alter, Krankheit oder Behinderung: Wir ermöglichen Pflege in vertrauter Umgebung und stimmen unser Angebot exakt auf Ihren Bedarf ab.

Selbstbestimmt zu Hause leben

Unser Ziel: Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten. Unsere ambulanten Pflegekräfte helfen, Krankenhausaufenthalte oder Heimunterbringung zu vermeiden. Wir bieten:

  • Grundpflege & Behandlungspflege
  • Palliativpflege & Hospizbegleitung
  • Haushaltshilfe & Angehörigenvertretung
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
  • Vermittlung von Zusatzdiensten wie HausNotruf und Besuchsdienst

Verlässliche Pflegekräfte aus Ihrer Region

Unser erfahrenes Team besteht aus examinierten Pflegekräften und hauswirtschaftlichen Fachkräften – 7 Tage die Woche, bei Bedarf mehrmals täglich oder nachts. Dank kleiner Teams werden Sie regelmäßig von vertrauten Personen betreut.

Beratung und Hilfe bei Pflegefragen

Wir beraten Sie kompetent zu Pflegeleistungen, Finanzierung durch Pflegekassen, Hilfsmittelversorgung und Pflegeorganisation. Auf Wunsch erstellen wir einen individuellen Kostenplan und helfen bei Anträgen oder Verordnungen.

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
      Verhinderungspflege

      Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
      Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
      Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

      Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

      Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

      • aus dem Krankenhaus entlassen werden
      • aber noch nicht rehafähig sind
      • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

      Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

      • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
      • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
      • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
      Unsere Beratung zu allen Themen rund um die Pflege

      In unseren Stützpunkten erhalten Sie qualifizierte Unterstützung und Beratung zu allen Themen rund um die häusliche Pflege, einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch Pflege- und Krankenkassen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam einen Kostenplan auf, der eine optimale Versorgung unter den jeweiligen finanziellen Voraussetzungen ermöglicht. Neben unserem Pflegedienst für die regelmäßigen Einsätze vermitteln wir Ihnen auch einen reinen Pflegeberatungsbesuch.

      Wir sind behilflich bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl und weiteren Hilfsmitteln. Das DRK kümmert sich um alle ärztlichen Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege. Wenn Sie Ihre Versorgung und Betreuung selber organisieren, übernehmen wir die notwendigen Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3.

      Der DRK-KV-Freiburg ist, gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Paritätischen, Gesellschafter der Sozialisation Dreisam. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Kooperation.

      Ansprechpartnerin

      Ursula Hummel
      Teamleitung St. Peter

      Tel: 07660 920353
      Fax: 07660 3929791
      Eine Email schreiben

      Zähringer Straße 16
      79271 St. Peter

      Nadine Bartberger
      Teamleitung Glottertal

      Tel: 01 60 / 90 72 30 74
      Fax: 0 76 84 / 90 81 03
      Eine Email schreiben

      Kirchstraße 1
      79286 Glottertal

      Spenden für das DRK

      Das Rote Kreuz hilft Menschen in Not - in der Region und in aller Welt. Hierfür sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.

      DRK-Spendenkonto

      Deutsches Rotes Kreuz -
      Kreisverband Freiburg e.V

      IBAN: DE 17 680 501 01 000 203 1307
      Sparkasse Freiburg (BIC: FRSPDE66)

      Der DRK-Kreisverband Freiburg e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer 06469 / 46667

       

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