Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
- Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
- Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
- Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Unsere Beratung zu allen Themen rund um die Pflege
In unseren Stützpunkten erhalten Sie qualifizierte Unterstützung und Beratung zu allen Themen rund um die häusliche Pflege, einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch Pflege- und Krankenkassen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam einen Kostenplan auf, der eine optimale Versorgung unter den jeweiligen finanziellen Voraussetzungen ermöglicht. Neben unserem Pflegedienst für die regelmäßigen Einsätze vermitteln wir Ihnen auch einen reinen Pflegeberatungsbesuch.
Wir sind behilflich bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl und weiteren Hilfsmitteln. Das DRK kümmert sich um alle ärztlichen Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege. Wenn Sie Ihre Versorgung und Betreuung selber organisieren, übernehmen wir die notwendigen Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3.
Der DRK-KV-Freiburg ist, gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Paritätischen, Gesellschafter der Sozialisation Dreisam. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Kooperation.