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Rückkehr- und Perspektivberatung des DRK in Südbaden

Die Rückkehr- und Perspektivberatung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Südbaden unterstützt Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete, die über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nachdenken oder eine drohende Abschiebung vermeiden möchten. Seit 2007 bieten wir ergebnisoffene, unabhängige und vertrauliche Beratung für Menschen aus Nicht-EU-Staaten an.

Die Beratungsstelle dient außerdem als zentrale Informationsplattform für Institutionen, soziale Einrichtungen, Initiativen und Behörden in der Region.

Entscheidungshilfe bei Rückkehr und Alternativen

Wir begleiten Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung – individuell, sensibel und ressourcenorientiert. Gemeinsam besprechen wir:

  • Aktuelle Bedingungen im Herkunftsland
  • Chancen und Risiken einer Rückkehr
  • Rechtliche Möglichkeiten zum Verbleib in Deutschland
  • Fördermöglichkeiten für freiwillige Rückkehr und Reintegration

Auch Personen mit abgelehntem Asylantrag können eine freiwillige Ausreise beantragen und finanzielle sowie organisatorische Unterstützung erhalten. Wenn sich jemand für die Rückkehr entscheidet, helfen wir bei der Reiseplanung und der Vorbereitung auf den Neuanfang im Herkunftsland.

Mehrsprachige Informationen

Alle wichtigen Informationen zur Rückkehrberatung sind auch auf unserer Webseite DRK-Rückkehrberatung  in mehreren Sprachen verfügbar:
Englisch, Französisch, Russisch und Arabisch. 

Wer kann unser Angebot nutzen?

Unsere Rückkehrberatung richtet sich an:

  • Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis
  • Menschen mit Duldung oder vollziehbarer Ausreisepflicht
  • Ehepartner, Lebenspartner und Kinder der genannten Personen
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Menschen mit Aufenthalt aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen
  • Opfer von Zwangsprostitution

Besonderer Fokus:
Wir beraten auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, ausreisepflichtige Haftentlassene sowie Personen mit einer bestehenden Ausweisung.

Wichtig: Eine freiwillige Rückkehr hat stets Vorrang vor einer Abschiebung – und kann jederzeit beantragt werden.

Welche Hilfen bieten wir an?

Unsere Beratungsstelle arbeitet vertrauensvoll mit Behörden und Organisationen im Bereich Flucht und Migration zusammen. Dabei bewahren wir stets unsere Neutralität und Unabhängigkeit. Auf dieser Basis bieten wir ein breites Spektrum an individuellen Hilfen an. Unterstützt werden wir von Dolmetschern, die über das DRK akquiriert und für ihre wichtige Arbeit geschult wurden.

  • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
  • Hilfe im Umgang mit Behörden
  • Beantragung und Weitergabe von Fördermitteln
  • Hilfe bei notwendigen Formalitäten zur Ausreise aus Deutschland
  • Organisation von Flug- Bus- und Bahntickets
  • Auszahlung von Reisebeihilfen
  • Individuelle Hilfe, z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter
  • Vermittlung in Reintegrationsprojekte vor Ort,
  • Recherche und Vermittlung zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung sowie zu weiterer Begleitung und Angeboten im Herkunftsland.
Wie sieht die finanzielle Rückkehrförderung aus?

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG / GARP sowie StarthilfePlus Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Für Personen, die ihre Rückkehr nicht selbst finanzieren können, werden die Reisekosten übernommen. Je nach Herkunftsland erhalten Rückkehrende vor ihrer Ausreise eine Reisebeihilfe und eine finanzielle Starthilfe für die ersten Tage im Herkunftsland sowie je nach Herkunftsland eine zweite finanzielle Starthilfe nach der Rückkehr. Darüber hinaus können über das EURP (European Reintegration Programme) individuelle Hilfen zur Reintegration in Form von Sachleistungen beantragt werden.

Staatsangehörige der Westbalkanländer sowie aus Ländern aus denen sie die visumsfrei einreisen können erhalten nur die Kosten der Reise erstattet und sind von weiterer REAG/GARP-Förderung ausgenommen.
Die DRK-Rückkehr- und Perspektivberatung berät zu allen Fragen rund um diese Programme und führt gemeinsam mit den Ratsuchenden die Antragstellung durch.
Aktuelle Förderrichtlinien und länderspezifische Rückkehrinformationen erhalten Sie auf dem Rückkehr-Informationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration unter www.ReturningfromGermany.de. Die in Informationen sind in 10 Sprachen verfügbar.

Welche Hilfen gibt es zur Reintegration im Herkunftsland?

Unterschiedliche Reintegrationsprogramme bieten die Möglichkeit, eine Zukunftsperspektive mit den Rückkehrenden zu entwickeln. Sie finden die aktuellenReintegrationsprogramme unter diesem Link.
Auch das Programm StartHope@Home unterstützt Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, berufliche Perspektiven für einen Neuanfang in ihrem Herkunftsland zu entwickeln. Die Mitarbeiterinnen der Rückkehr- und Perspektivberatung vermitteln persönliche Kontakte zu den Reintegrationsprojekten, unterstützen bei der Antragstellung und stehen als Ansprechpartnerinnen auch nach der Rückkehr zur Verfügung.

Spezifische Länderinformationen

Hier finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Informationen zu unseren derzeit häufigsten Rückkehrländern:

 IRAK
Länderinfo Irak Deutsch
Länderinfo Irak Arabisch
Länderinfo Irak Englisch

Zusammenfassung Infos Irak

TÜRKEI
Länderinfo Türkei Deutsch
Länderinfo Türkei Türkisch
Länderinfo Türkei Englisch

Zusammenfassung Infos Türkei

NORDMAZEDONIEN
Länderinfo Nordmazedonien Deutsch
Länderinfo Nordmazedonien Mazedonisch
Länderinfo Nordmazedonien Englisch

Zusammenfassung Infos Nordmazedonien
 

Informationen zu weiteren Ländern finden Sie auf der Plattform des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "Returning from Germany".

Rückkehrberatung kurz und knapp

Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich?
Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommen  Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der sie ausreisen müssen. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist eine Woche. Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der Rückkehr- und Perspektivberatung Kontakt aufnehmen. Eine freiwillige Rückkehr ist in der Regel auch nach Ablauf der festgelegten Frist möglich.

Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist?
Die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist.

An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot?
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren.

Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt?
Für die Einreise in das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier) vorliegen. Die Rückkehrberatungsstelle unterstütz bei der Beschaffung von Reisedokumenten.

Besteht eine „Verpflichtung zur Rückkehr“, wenn man einen Beratungstermin wahrnimmt?
Die Beratung ist unverbindlich und vertraulich. Wer sie in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr; eine Beratung hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren.

In welcher Sprache werden die Beratungsgespräche durchgeführt?
Von Seiten der Beraterinnen kann in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch beraten werden. Darüber hinaus stehen ausgebildete Dolmetschende zur Verfügung. Wenn gewünscht und möglich, können auch eigene Sprachmittler die Ratsuchenden begleiten.

Praxishandbuch Rückkehr- und Perspektivberatung

Mit unserem Praxishandbuch wenden wir uns insbesondere an alle, die sich einen praxisnahen Überblick über die vielseitige Arbeit der Rückkehr- und Perspektiv- beratung der DRK-Kreisverbände Freiburg und Bühl-Achern verschaffen möchten. Partner*innen unserer Netzwerke in Behörden, Vereinen und Initiativen, Studierende oder Menschen in anderen Ausbildungskontexten, ehrenamtlich engagierte Bürger*innen und nicht zuletzt Rückkehrberater*innen finden hier Hintergrundinformationen und Materialien, die unsere aktuellen Standards aufzeigen und die sie beliebig für ihre eigenen Tätigkeiten in diesem Arbeitsfeld einsetzen bzw. anpassen können.

  • Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.

Ansprechpartnerinnen

Zeinab Meslmani-Hauser
Annette Dahlem
Ursula Schneider
Homepage mehrsprachig!

Tel: 0761/ 451 70 62
Eine Email schreiben

Flurstraße 2
79114 Freiburg

Spenden für das DRK

Das Rote Kreuz hilft Menschen in Not - in der Region und in aller Welt. Hierfür sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.

DRK-Spendenkonto

Deutsches Rotes Kreuz -
Kreisverband Freiburg e.V

IBAN: DE 17 680 501 01 000 203 1307
Sparkasse Freiburg (BIC: FRSPDE66)

Der DRK-Kreisverband Freiburg e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer 06469 / 46667

 

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