stg_firmenkurse.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartnerin

Bianca Herter


Tel: 07 61 / 88 508-616
Eine Email schreiben

Rimsinger Weg 15
79111 Freiburg

Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen des Berufslebens macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Für Betriebe vereinbaren wir gerne geschlossene Lehrgänge bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen in Ihrem Haus oder in unseren Seminarräumen in Freiburg oder Neustadt. Für einzelne Teilnehmer/innen bieten wir regelmäßig Ausbildungen in unserer Außenstelle in Freiburg-Haid an.

Unsere Lehrgänge und Ausbilder sind nach den BG-Richtlinien 948 zertifiziert. Unterrichtssprache ist deutsch.

Themen und Anwendungen:

  • Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten für den Lehrgang übernimmt. Je nach BG benötigen wir für die Abrechnung unterschiedliche Unterlagen.

Als Mitglied einer Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), setzen Sie sich bitte vor Anmeldung zu einer Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung mit Ihrer Unfallkasse oder der BGN oder der BGW in Verbindung. In diesen Fällen findet eine Vorabprüfung der Kostenübernahme statt. Mit allen anderen Berufsgenossenschaften ist eine vorherige Kostenabklärung sinnvoll, da sich die Vorgaben von Jahr zu Jahr ändern können. 

Bitte legen Sie uns das entsprechende Abrechnungsformular spätestens bis Lehrgangsbeginn im Original vor. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular nur im Original mit Stempel und Unterschriften gültig ist. Ohne gültige BG-Unterlagen (Abrechnungsformular oder Gutschein) sowie bei Selbstzahlern rechnen wir den Lehrgang in bar ab (Rechnung auf Anfrage).

 

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Sie müssen pro Lehrgangstermin ein Formular mit jeweils 10 Personen bei der BGN beantragen. 
    Abrechnungsformular Kostenübernahme anfordern
    Wichtige Information gilt ab 01.09.2022!
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
     je nach Lehrgangsart muss vorab online bei der BGW beantragt werden – Vermerk notwendig: „Kostenübernahmebestätigung“ Verfahren Kostenübernahme. Ausnahme: Bei der Lehrgangsart „Ausbildung für Bildung und Betreuung“ ist für die Abrechnung die UK B-W zuständig!
  • Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW

    Bitte verwenden Sie ein von der UKBW eigenes BG-Formular (1 Formular für 10 Personen). Bitte auswählen bzw. vorher mit der UK B-W klären, je nach Lehrgangsart: 1 Formular für  Tagespflege-Personen oder 1 Formular für betriebliche Ersthelfende. 
    Weitere Informationen auf der Webseite der UKBW.
    Abrechnungsformular UKBW ab 2022 als PDF

  • Derzeit gültig ist das gängige BG-Abrechnungsformular, dies kann für alle übrigen BG’s verwendet werden: Bau, ETEM, Holz und Metall  (BGHM), RCI, UVB plus schriftliche Kostenzusage für laufende Jahr, VBG, Handel und Waren (BGHW), Verkehr und Transport, SVLFG, Verkehr für Post und Telekom (P + T)
    Abrechnungsformular als PDF

Hinweise zur Gültigkeit der Bescheinigung

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH für Betriebe 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe bei Notfallen in Betrieben: Grundausbildung oder Fortbildung. Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften möglich.
Rotkreuzkurs EH am Kind 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe bei Kindernotfällen mit weiteren Themen wie  Gefahren im Kinderalltag und kindliche Psyche
Rotkreuzkurs EH für Betreuungseinrichtungen 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Für alle, die in Betreuungseinrichtungen für Kinder wie Grundschulen und Kitas arbeiten. Eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften ist möglich.