Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen des Berufslebens macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Für Betriebe vereinbaren wir gerne geschlossene Lehrgänge bei einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen in Ihrem Haus oder in unseren Seminarräumen in Freiburg oder Neustadt. Für einzelne Teilnehmer/innen bieten wir regelmäßig Ausbildungen in unserer Außenstelle in Freiburg-Haid an.
Unsere Lehrgänge und Ausbilder sind nach den BG-Richtlinien 948 zertifiziert. Unterrichtssprache ist deutsch.
Themen und Anwendungen:
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten für den Lehrgang übernimmt. Je nach BG benötigen wir für die Abrechnung unterschiedliche Unterlagen.
Als Mitglied der Unfallkasse Baden-Württemberg, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), setzen Sie sich bitte vor Anmeldung zu einer Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung mit Ihrer Unfallkasse Baden-Württemberg oder der BGN oder der BGW in Verbindung. In diesen Fällen findet eine Vorabprüfung der Kostenübernahme statt. Mit allen anderen Berufsgenossenschaften ist eine vorherige Kostenabklärung sinnvoll, da sich die Vorgaben von Jahr zu Jahr ändern können.
Bitte legen Sie uns das entsprechende Abrechnungsformular spätestens bis Lehrgangsbeginn im Original vor. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular nur im Original mit Firmenstempel mit Unterschrift als auch Unterschriften der Teilnehmenden gültig ist. Ohne gültige Abrechnungs-Unterlagen sowie bei Selbstzahlern rechnen wir den Lehrgang in bar ab (Rechnung auf Anfrage).
Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW
Bitte verwenden Sie ein von der UKBW eigenes BG-Formular (1 Formular für 10 Personen). Bitte auswählen bzw. vorher mit der UK B-W klären, je nach Lehrgangsart: 1 Formular für Tagespflege-Personen oder 1 Formular für betriebliche Ersthelfende.
Weitere Informationen auf der Webseite der UKBW.
Abrechnungsformular UKBW ab 2022 als PDF
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
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1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. | |
Rotkreuzkurs EH für Betriebe | 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Notfallen in Betrieben: Grundausbildung oder Fortbildung. Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften möglich. |
9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Kindernotfällen mit weiteren Themen wie Gefahren im Kinderalltag und kindliche Psyche | |
9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Für alle, die in Betreuungseinrichtungen für Kinder wie Grundschulen und Kitas arbeiten. Eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften ist möglich. |
IBAN: DE 17 680 501 01 000 203 1307
Sparkasse Freiburg (BIC: FRSPDE66)
Der DRK-Kreisverband Freiburg e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer 06469 / 46667