Antikorruptionsrichtlinie im Deutschen Roten Kreuz
Das DRK-Generalsekretariat hat gemeinsam mit der AG „Corporate Governance / Compliance“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsverbände, die Antikorruptionsrichtlinie für den DRK-Gesamtverband erarbeitet. Diese gilt verbindlich für alle DRK-Verbandsgliederungen. Sie beinhaltet neben dem grundsätzlichen Verbot von Korruption verschiedene Präventionsmaßnahmen, die teilweise zwingend umzusetzen sind, bspw. die Vorbildfunktion der obersten Führungsebene beim Thema Antikorruption sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden hierzu.
Darüber hinaus wird der allgemeine Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korruptionsfällen beschrieben.
Hier finden sie die Antikorruptionsrichtlinie des DRK.
Als Ergänzung zu obengenannter Richtlinie, haben wir eine spezielle Richtlinie zu dem Thema „Umgang mit Geschenken und Aufmerksamkeiten“ erlassen. Hiermit soll die Rechtssicherheit für die ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden des DRK Kreisverbandes Freiburg e.V. gestärkt werden.
Hinweisgebersystem
Damit Compliance-Vorfälle frühzeitig aufgedeckt werden können und eine eventuelle Schadensabwendung bzw. Schadensminderung möglich wird, ist im DRK Kreisverband Freiburg e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Es geht vorwiegend um Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße wie beispielsweise Korruption, also Straftaten oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Reputationsschaden für den DRK Kreisverband Freiburg e.V., den DRK-Gesamtverband oder die Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Allgemeinen.
Hinweise können durch Mitarbeitende des DRK Kreisverbandes Freiburg e.V. sowie durch Externe bei der internen Compliance-Stelle abgegeben werden.
- Die Compliance-Beauftragte ist hier eine zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebenden wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Die Compliance-Beauftragte leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.
- Zusätzlich wurde eine ausgelagerte interne Hinweisgebermeldestelle, eine sogenannte Ombudsstelle mit unabhängigen Vertrauensanwälten als zusätzliche Komponente des Hinweisgebersystems eingerichtet, welche den Anforderungen aus der EU-Hinweisgeberrichtlinie sowie des nationalen Hinweisgeberschutzgesetztes gerecht wird. Auf Grundlage ihres Mandats stehen die Ombudspersonen in regelmäßigem Austausch mit der Compliance-Stelle. Sie nehmen Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit dem DRK Kreisverband Freiburg e.V. entgegen.
- Für Hinweise im internationalen Kontext der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung steht die sogenannte „Integrity Line“ des IFRC zur Verfügung. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
- Im DRK Kreisverband Freiburg e.V. werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Personen richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet haben. Das eingerichtete Hinweisgebersystem nimmt somit den Schutz der Hinweisgebenden in den Fokus.
Ich möchte einen Compliance-Hinweis abgeben - wie kann ich das machen?
1. Direkt bei der Compliance-Beauftragten Miriam Favaloro
E-Mail: compliance@drk-freiburg.de.
Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurückverfolgbare Daten, wie z. B. die IP-Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.
Telefon: 0761 88 508 270, montags bis freitags von 09:00 - 12:00 Uhr.
Post:
Achtung: bitte kennzeichnen Sie das Schreiben als vertraulich, unbedingt oberhalb der Anschrift!
DRK Kreisverband Freiburg e. V.
Compliance-Beauftragte
Dunantstraße 2
79110 Freiburg
Persönlich:
DRK Kreisverband Freiburg e. V.
Miriam Favaloro
Compliance-Beauftragte
Zimmer
Dunantstraße 2
79110 Freiburg
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über compliance@drk-freiburg.de
2. Über externes Hinweisgeberportal/Ombudsstelle
Alle Mitarbeitenden des DRK Kreisverbandes Freiburg e.V. sowie unsere Mitglieder, Kunden, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen haben die Möglichkeit, Compliance-Verstöße über unsere externe Hinweisgebermeldestelle – auch vollständig anonym – abzugeben.
Webbasiertes Hinweisgeberportal:
https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/drkfreiburg
- Bei einem anonymen Hinweis in unserem Hinweisgeberportal wird nach der Eingabe Ihrer Informationen ein anonymes elektronisches Postfach erstellt.
- Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten. Diese müssen Sie unbedingt gut aufbewahren, damit Sie in Zukunft auf Ihr Postfach zugreifen können, denn nur über dieses anonyme Postfach können wir dann mit Ihnen kommunizieren.
- Nachfolgend können Sie einen Hinweis in unserem Hinweisgeber-System geben (auch vollständig anonym).
Ein Hinweis muss aber nicht anonym abgegeben werden. Sie können im anonymen Hinweisgebersystem, wenn Sie dies wünschen, jederzeit Ihre Kontaktdaten angeben, und sich so zu erkennen geben.
3. Weitere Kommunikationswege zur Hinweisgebermeldestelle/Ombudsstelle (ein der Verschwiegenheit unterliegender Rechtsanwalt) sind:
E-Mail an: drkfreiburg(at)hinweisgeben(dot)online
Telefonisch: 0800 0000 812 (für Anrufer kostenfrei)
Persönlich - einen Termin können Sie unter dieser Telefonnummer vereinbaren. Es besteht die Möglichkeit ein Gespräch mit der Ombudsperson zu führen im Rahmen eines Telefontermins oder eines Videoanrufes.
Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Hinweise abgeben - folgendes sollten Sie beachten.
Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:
Wer? | Um wen geht es? Wer ist betroffen? |
Was? | Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts. |
Wann? | Wann war der Vorfall? |
Wie? | Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet? |
Wo? | Wo hat sich der Vorfall ereignet? |