Familienfreundliche Maßnahmen
Folgende familienfreundlichen Maßnahmen wurden vom DRK-Kreisverband bereits eingeführt:
- Betriebsvereinbarung über die Festlegung der Arbeitszeit vom 28.11.2007 mit den Maßnahmen: Flexibilisierung der Arbeitszeit zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Zielen,
- Flexible Pausenzeiten, Einführung von Zeitkonten,
- Eigenverantwortliche Erfassung der Arbeitszeit und eigenverantwortliche Führung des Arbeitszeitkontos,
- Betriebsvereinbarung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende mit den Maßnahmen: Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten bei Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
- Genehmigung von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr für Aus-, Fort- und Weiterbildungen mit Gewährung eines Zuschusses bis zur Höhe der Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Teilnahmegebühr,
- Möglichkeit der Ansparung nicht in Anspruch genommener Tage des Vorjahres,
- Betriebsvereinbarung zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit Familienpflichten bei der Gewährung von geänderten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten,
- Unterstützung von Wiedereinsteigenden nach Elternzeit bei der Umsetzung des Anspruches auf Teilzeitarbeit. Die Vergleichbarkeit des neuen Arbeitsplatzes hinsichtlich Qualifikation und beruflicher Anforderungen zum alten Arbeitsplatz sollte gewährleistet sein,
- Kontakthalteprogramm für beurlaubte Mitarbeitende (Elternzeit, Sonderurlaub),
- Einarbeitungshilfen vor Wiedereinstieg von beurlaubten Mitarbeitenden,
- Interne Ausschreibung aller neu zu besetzenden Führungspositionen, Frauen sind beim beruflichen Aufstieg bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, sofern sie in den Führungspositionen bisher unterrepräsentiert sind,
- Leitungspositionen in Teilzeit sind selbstverständlich möglich, Teilzeitarbeitsmöglichkeiten werden nach Bedarf in allen Abteilungen ausgebaut.