Das beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung.
So stärkt z.B. unsere Schulsozialarbeit die Kinder durch Beteiligung und Unterstützung darin, sich für ihre eigenen Rechte einzusetzen und Verantwortung für sich zu übernehmen. Unsere Mitarbeitenden in den Unterkünften für geflüchtete Menschen setzen sich dafür ein, dass die Rechte der Kinder auf Schutz und Teilhabe gewährleistet werden.
Das Deutsche Rote Kreuz ist Mitglied der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und engagiert sich auch politisch für die Verwirklichung von Kinderrechten.
Text: Ursula Schneider · Foto: Brigitte Hiss/DRK