· Pressemitteilung

DRK-Kreisverband Freiburg fordert bessere Absicherung für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz

Der DRK-Kreisverband Freiburg setzt sich für eine einheitliche Freistellung mit Lohnersatz für alle Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ein.

Während Feuerwehr und THW landesweit klare Regelungen zur Freistellung und Entschädigung haben, fehlen diese für die Helfenden des DRK und anderer Hilfsorganisationen bislang. Lediglich im Katastrophenfall ist die Freistellung rechtlich abgesichert. Für Übungen, Aus- und Fortbildungen oder andere Einsätze müssen Ehrenamtliche Urlaub nehmen oder auf die Kulanz ihrer Arbeitgeber hoffen.

Mit Blick auf das neue Landeskatastrophenschutzgesetz fordert der Kreisverband Freiburg deshalb Nachbesserungen:

  • Einheitliche Freistellung mit Lohnersatz für Einsätze, Übungen und Lehrgänge – analog zur Feuerwehr.
  • Klare Arbeitgeberinformationen sowie moderne Einsatzformationen mit verlässlicher Ausstattung und digitalen Prozessen.
  • Dauerhafte Finanzierung von Ausrüstung, Ausbildung und Verwaltung.

Das Land Baden-Württemberg setzt im Katastrophenschutz fast ausschließlich auf Ehrenamt: Rund 6.000 Helfende des DRK stellen etwa 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten, unterstützt von weiteren 35.000 Ehrenamtlichen in den Bereitschaften.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, beteiligt sich der Kreisverband Freiburg am 25. September in Stuttgart an einer landesweiten Aktion. Dort übergeben DRK-Einheiten aus ganz Baden-Württemberg dem Innenausschuss des Landtags ein Grundlagenpapier zur Zukunft des Katastrophenschutzes.

Hier geht es zu unserem DRK-Grundlagenpapier zum Bevölkerungsschutz.