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Ambulante Pflege

Ansprechpartnerin

Ursula Hummel
Ambulante Pflege

Tel: 0172 1674148
Fax: 07660 3929791
Eine Email schreiben

Zähringer Straße 16
79271 St. Peter

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Unsere Mobilen Pflegedienste In den Ortschaften St. Peter, Glottertal, Heuweiler und St. Märgen sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Wir stellen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, zusätzliche Angebote der Palliativpflege und Hospitzdienste, Unterstützung bei der Organisation des Haushalts, Vertretung der Angehörigen sowie die Vermittlung von weiteren DRK-Diensten wie HausNotruf oder Besuchs-und Begleitdienste an.

Verlässliche und qualifizierte Pflege durch vertraute Personen

Wir beschäftigen examinierte Kranken- und Altenpflegerinnen, hauswirtschaftliche Fachkräfte und andere qualifizierte Pflegekräfte. Unser Personal kommt an sieben Tagen in der Woche zu Ihnen, auch mehrmals täglich, in Notfällen auch nachts, egal wo Sie wohnen. Unsere Pflegeteams bestehen aus einer überschaubaren Zahl von Mitarbeiterinnen, so dass Sie regelmäßig von vertrauten Personen versorgt werden. Unsere Pflegekräfte sind in der Regel ortsansässig. Dadurch können wir Pflege zeitlich sehr flexibel anbieten. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind selbstverständlich für unsere Pflegekräfte, um Ihnen immer die beste Behandlung und Pflege anbieten zu können.

Unsere Beratung zu allen Themen rund um die Pflege

In unseren Stützpunkten erhalten Sie qualifizierte Unterstützung und Beratung zu allen Themen rund um die häusliche Pflege, einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch Pflege- und Krankenkassen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam einen Kostenplan auf, der eine optimale Versorgung unter den jeweiligen finanziellen Voraussetzungen ermöglicht. Neben unserem Pflegedienst für die regelmäßigen Einsätze vermitteln wir Ihnen auch einen reinen Pflegeberatungsbesuch.
Wir sind behilflich bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl und weiteren Hilfsmitteln. Das DRK kümmert sich um alle ärztlichen Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege. Wenn Sie Ihre Versorgung und Betreuung selber organisieren, übernehmen wir die notwendigen Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3.

  • Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
  • Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden
    • aber noch nicht rehafähig sind
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
  • Unsere Beratung zu allen Themen rund um die Pflege

    In unseren Stützpunkten erhalten Sie qualifizierte Unterstützung und Beratung zu allen Themen rund um die häusliche Pflege, einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch Pflege- und Krankenkassen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam einen Kostenplan auf, der eine optimale Versorgung unter den jeweiligen finanziellen Voraussetzungen ermöglicht. Neben unserem Pflegedienst für die regelmäßigen Einsätze vermitteln wir Ihnen auch einen reinen Pflegeberatungsbesuch.

    Wir sind behilflich bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl und weiteren Hilfsmitteln. Das DRK kümmert sich um alle ärztlichen Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege. Wenn Sie Ihre Versorgung und Betreuung selber organisieren, übernehmen wir die notwendigen Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3.

    Der DRK-KV-Freiburg ist, gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Paritätischen, Gesellschafter der Sozialisation Dreisam. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Kooperation.

  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin, Ursula Hummel.  Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.