Lebensmittelsicherheit
Im Rahmen europäischer Verordnungen über Lebensmittelhygiene wurden verbindliche Bestimmungen getroffen, die auch für jegliche Aktivitäten im Umgang mit Lebensmitteln im Deutschen Roten Kreuz gelten. Um haftungsrechtliche Nachteile vom DRK-Kreisverband Freiburg sowie seinen Gliederungen abzuwenden, muss ein sachgerechtes Inverkehrbringen von Lebensmitteln durch entsprechend eingewiesene Personen gewährleistet sein.
Daher muss sichergestellt werden, dass bei jeder Verpflegungsaktion durch eine Gemeinschaft oder einer sonstigen Organisationsform innerhalb des DRK-Kreisverbandes Freiburg mindestens eine Person mit der Befähigung und Bestellung zur ehrenamtlichen „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ verantwortlich mitwirkt. Darüber hinaus ist anzustreben, dass möglichst viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, die mit Lebensmittel umgehen, den angebotenen Lehrgang besuchen.
Neben einer Einführung ins Lebensmittelrecht erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes zu verschiedenen EG-Verordnungen und den Leitlinien für eine hygienische Lebensmittelpraxis in der Gastronomie. Darüber hinaus wird der Leitfaden für Straßen- und Vereinsfeste des Baden-Württembergischen Ministeriums für Ernährung im Lehrgang behandelt.